Erbrecht

Der Erbfall ist nicht nur aus persönlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen ein unliebsames Thema. Dennoch können erbfallbedingte Konflikte häufig durch eine Gestaltung zu Lebzeiten, wie beispielsweise durch ein Testament, vermieden werden. Jeder – ob Privatperson oder Unternehmer – sollte sich frühzeitig über seine Nachfolge und die Verteilung des Nachlasses Gedanken machen. Hierzu bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.


Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Nachlasses und vertreten Sie bei jeglichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit einer Erbschaft.

  • Testamente und Erbverträge
  • Steuergünstige Vermögensnachfolge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbscheinverfahren

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